Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt - vom Opfer zum Täter gemacht

AKTUELLES

Für das Justizopfer HerMatt suchen wir dringend einen unartigen Rechtsanwalt für einen Strafprozess in München.

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die Bayerische Justiz hat sich vollends auf HerMatt eingeschossen und unterstützt im Gegenzug aber alle seine Täter und gewährt ihnen strafrechtlichen Rabatt.

Hier geht es um angebliche Urkundenfälschung. HerMatt soll einen Beschluß des BVerfG gefälscht haben. Es gibt keinen einzigen Beweis dafür.

Seit 25.02.2010 unterschlägt man seinen PC mit 2 Festplatten, seine beiden Drucker, Handakten und Aktenbände von Dritten, obwohl man darauf nichts belastendes gefunden hat.

Anlässlich dieser Wohnungsdurchsuchung wurde Hermatt von dem Polizisten Guido Basista grundlos tätlich in seiner eigenen Wohnung angegriffen! Die STA München I (v.d. OSTA Dr. Wolfgang Beckstein) vereitelt auch diese schwere Straftat. Das Tatvideo will sich niemand ansehen. Auch der Bayerische Landtag weigert sich hier tätig zu werden. Dort ist ein SPD-Mitglied namens Franz Schindler Redeführer, wenn die Sitzungen stattfinden und man berät, welche Petitionen von den Bürgern angenommen werden. Es ist uns bestens bekannt, daß Herr Schindler die Mitglieder des Untersuchungsausschusses nicht lege artis über die Eingaben informiert. Demzufolge findet dann eine Abstimmung über Annahme oder Ablehnung statt und führt in fast allen Fällen zur Ablehnung, weil die Mitglieder des Landtags nicht korrekt informiert wurden!

Für das Strafverfahren hat man dem gesetzlichen Richter das Verfahren entzogen und es dem SPD-Ortsvorstand Arthur Schnorfeil übertragen. Sämtliche Rügen werden ignoriert. Schnorfeil bedrohte und beleidigte HerMatt in der Verhandlung am 22/04/2015, sodass ihn sogar der vormalige Anwalt wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnte. Aber auch dieses wurde zurückgewiesen, von denen, die mittags mit Schnorfeil in der Kantine anzufinden sind.

Im Kern geht es hier um die Firma Rohrer & Söhne Immobilien, welche das Gesamtanwesen mit 111 Wohnungen (als R&S Projekt 5 GmbH) in der Münchner Maxvorstadt 2000 erwarb und dann auch HerMatt nach 21 Mietjahren entmietete mit vorgeschobenen, haltlosen Kündigungsgründen. Es gab keine einzige Beschwerde irgendeines Nachbarn, geschweige Mietrückstände. HerMatt war - wie die Mehrheit der Altmieter - einfach Franz Rohrer im Wege. Leere Wohnungen lassen sich schneller und mit höherem Gewinn veräußern.
Hier ein weiterer Bericht über den Fall.

Franz Rohrer ist mit Schnorfeil, auch über dessen Rechtsanwalt, dem SPD-Ortsvortand Günther Volpers aus Altomünster gut bekannt. Man duzt sich sogar.

Schnorfeil war im Mai 2011 im Strafverfahren 388 Js 34828/08 daran beteiligt und ließ HerMatt 16 Tage seiner Freiheit berauben, bis er erfolgreich entmietet wurde, mit einem durch Prozessbetrug und Urkundenunterdrückung erschwindelten Räumungstitel.

Schnorfeil übernahm dann auch das zum Schein eröffnete Strafverfahren 388 Js 34828/08 gegen HerMatt, in welchem man ihm vorwarf seine Täter telefonisch beleidigt und falsch verdächtigt zu haben. Den Anzeigen von HerMatt gegen diese Täter wegen des Verdachtes von Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Beleidigung und Diebstahl seines Besitzes wollte sich die Münchner Staatsanwaltschaft I nicht widmen. Auch die weitere Videoaufzeichnung vom 27/05/2008 wollte dort niemand von sehen!

Man ist am 25/04/2014 in HerMatts neue Wohnung gewaltsam eingedrungen, hat ihn bewusstlos geschlagen und verschleppt. In den Akten sollte es so aussehen, als hätte man ihn zufällig irgendwo in Straßburg aufgefunden, damit man behaupten konnte der Haftbefehl sei rechtens und HerMatt sei auf der Flucht. Daß er dies nie war, ergibt sich ja bereits aus der Tatsache, daß man seine Adresse kannte, sonst hätte man ja nicht gewaltsam dort eindringen können. 

Man hat ihn über 420 Tage seiner Freiheit berauben lassen. Dann hat man ihn zu 200 Tagessätzen à 20,00 € verurteilt. Man hat ihn über zwei Jahre nie zur Zahlung aufgefordert, geschweige zum Antritt der Verbüssung einer Ersatzfreiheitsstrafe. Zu Recht ging er davon aus, dass diese 200 Tage durch die überlange Untersuchungs-haft abgegolten sind.

Durch eine befreundete Richterin des AG München erfuhr er im August 2017, dass bereits ein Vollstreckungs-haftbefehl gegen ihn erlassen wurde, von Nina Aiglstorfer. Diese hat auf Anfrage dann auch bestätigt, dass dieser Haftbefehl existent ist, weil angeblich noch 130 Tage offen wären. Wie sich diese zusammensetzen und wieso man HerMatt nicht anschrieb, will sie nicht beantworten. Auf die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde erklärt, daß es zutreffend ist, daß Nina Aiglstorfer keine Mitteilung an HerMatt verschickt hat, weder zur Zahlung aufforderte, noch zum Haftantritt. Vielmehr war beabsichtigt, daß man ihn überfallmässig einfängt. Hierzu hat man auch die Postmitarbeiter angestiftet das Schloss zu seinem Postfach auszuwechseln. Selbiger bat ihn dann persönlich vorbeizukommen und  mit einem Ausweis sich auszuweisen. Dabei wollte man ihn verhaften!

Beim Amtsgericht München wurde beantragt diesen Haftbefehl aufzuheben und festzustellen, dass diese Strafe bereits durch die Untersuchungshaft von 420 Tagen abgegolten ist.

Dieses Verfahren riss Marco Peißig an sich, der schon im Mai 2011 an der Freiheitsberaubung HerMatts neben Arthur Schnorfeil beteiligt war und der dann später behauptete, HerMatt hätte ihn bedroht und auf dem Anrufbeantworter gesprochen "Du sterben".

Im Eiltempo erließ die STA München I einen Strafbefehl über 100 Tagessätze à 20,00. Das Verfahren wurde Margred Eisenmann übertragen, welche in der Vergangenheit schon mit HerMatt zu tun hatte, als sie die mannigfachen Straftaten seines Täters Wolfgang Christian Wilhelm Schatzschneider gutierte. Sie erklärte nun Selbstablehnung.
Wie dieses Verfahren tatsächlich ausging ist unbekannt. Die STA München I und das Amtsgericht verweigern jedgleiche Auskünfte und Akteneinsicht. De Facto wurde HerMatt nie zu einer Hauptverhandlung geladen. Es wurde nie aufgeklärt, wer bei Peißig auf seinem öffentlich bekannten Anschluß anrief und ihn angeblich mit diesen beiden Worten bedrohte. HerMatt war es jedenfalls nicht.

Am 30.01.2012 hatte Schnorfeil als abgelehnter Richter einen Haftbefehl gegen HerMatt im Strafverfahren 388 Js 34828/08 erlassen, der über einen festen Wohnsitz verfügte und stets für die Justiz erreichbar war.

Als man ihn in 2014 seiner Freiheit beraubte und mit diesem Strafbefehl, der plötzlich rechtskräftig geworden sei, konfrontierte, bat er seine Familie diese Geldstrafe u.V.d.R. zu bezahlen. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens wurde von der Bayerischen Justiz abgelehnt.

Nun hat Schnorfeil auch das Strafverfahren wegen angeblicher Urkundenfälschung zu Lasten von Franz Rohrer (Az. 26 Ns xxx) an sich gerissen, obgleich es nach dem Geschäftsverteilungsplan einem anderen Richter zugeleitet war, wie man einer Aktennotiz entnehmen kann. Hier hat er unter dem 07/08/2017 ein Urteil erlassen und die Berufung deshalb zurückgewiesen, weil HerMatt angeblich unentschuldigt nicht erschienen sei und ihm ganz sicher auch eine Ladung zugestellt wurde, lt. Urteil von Schnorfeil. Gestern ging hier ein Beschluß ein, mit welchem dem Wiedereinsetzungsantrag von HerMatt stattgegeben wurde und Schnorfeil behauptete, es sei versehentlich dem Angeklagten keine Ladung zugegangen. Also im definitiven Widerspruch zu den Angaben im Urteil.

Nunmehr ist Termin auf den 29.01.2018, 13h00 angesetzt. Zu diesem Termin hat Schnorfeil ausschließlich die ihm genehmen Zeugen geladen, darunter den Obergerichtsvollzieher Manfred Fischer, welcher nach eigenen Angaben über die Freiheitsberaubung HerMatts im Mai 2011 Kenntnis besass und artig die Räumung vollzog, obwohl er wiederum Kenntnis darüber hatte, welches Unrecht hier stattfand.

Ferner hat Schnorfeil für diesen Termin einen Dr. Thomas Obergrießer aus Ingolstadt als Sachverständigen geladen. Angeblich auch ein SPD-Mitglied. Wozu soll das dienen? Es bleibt dem geneigten Leser selbst überlassen, etwaige Rückschlüsse zu ziehen auf das Vorhaben der Bayerischen Justiz. Festgestellt werden kann, daß es inzwischen fünf verschiedene, sehr teure Sachverständigengutachten gibt, die HerMatt allesamt vollumfängliche Prozessfähigkeit und Schuldfähigkeit attestierten. Man ordnete seinen Intelligenzquotienten bei weit über dem Durchschnitt ein.


Bei dem auf der Startseite erwähnten Gutachten des Dr. Thomas Axel Schwarz handelt es sich um ein Gefälligkeitsgutachten eines von der Bayerischen Justiz selbst gejagten, an welchem die Bayerische Justiz nunmehr nicht mal selbst mehr festhält.


Es kostete den Bayerischen Steuerzahler an die 6.000 Euro.


(weitere Details dazu werden demnächst hier veröffentlicht)